top of page

MWST-Anpassungen 2025 - was sich für dein Unternehmen ändert.

Autorenbild: Gerhard & ParnterGerhard & Parnter


Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen im Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) in Kraft, die vor allem für kleine Unternehmen relevant sind. Hier ein Überblick über die Neuerungen, die den administrativen Aufwand reduzieren und einige Verfahren ändern:


Jährliche Abrechnung

Kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 können ab 2025 die Mehrwertsteuer einmal jährlich abrechnen. Das spart Zeit und vereinfacht die Administration.


Voraussetzungen:

  • Bisherige und künftige MWST-Abrechnungen müssen fristgerecht eingereicht und bezahlt werden.

  • Der Antrag auf jährliche Abrechnung erfolgt im ePortal und muss bis 28. Februar 2025 eingereicht werden.


Wichtige Punkte:

  • Die MwSt muss zwar nur jährlich abgerechnet werden, wird aber trotzdem mittels Ratenzahlung regelmässig abgerechnet (Drei Raten (effektive/Pauschalsteuersatzmethode) oder eine Rate (Saldosteuersatzmethode) sind fällig. Termine: 30. Mai, 30. August, 30. November.)

  • Die Höhe der Raten kann im ePortal bis zehn Tage vor Fälligkeit angepasst werden.

  • Bei verspäteter Zahlung fallen Verzugszinsen an.


Änderungen bei der Saldosteuersatzmethode

Die Saldosteuersatzmethode bietet Unternehmen eine vereinfachte MWST-Abrechnung. Ab 2025 gelten folgende Änderungen:

  • Mehr Saldosteuersätze: Es können mehr als zwei Saldosteuersätze genutzt werden, wenn eine Tätigkeit mehr als 10% des steuerbaren Gesamtumsatzes ausmacht.

  • Keine Mischbranchenregelung mehr: Umsätze aus Nebentätigkeiten werden einzeln nach dem jeweiligen Saldosteuersatz abgerechnet, sobald sie 10% des Umsatzes übersteigen.

  • Beim Wechsel zur Saldosteuersatzmethode müssen neu Vorsteuerkorrekturen vorgenommen werden. Wenn du beispielsweise ende Jahr noch Einkäufe getätigt hast, die noch an Lager sind (und darauf gem. der effektiven Methode Vorsteuer abgerechnet hast), so muss die bisher abgezogene Vorsteuer auf den noch vorhandenen Gegenständen rückwirkend korrigiert und zurückerstattet werden. Beispiel: Dein Unternehmen hat kurz vor Jahresende eine Maschine gekauft und eine Vorsteuer von CHF 1'000 abgezogen. Diese CHF 1'000 müssen zurückerstattet werden, da bei der Saldosteuersatzmethode keine Vorsteuer berücksichtigt wird.

  • Umgekehrt kann beim Wechsel zur effektiven Methode  die Steuer auf dem Zeitwert geltend gemacht werden.


Plattformbesteuerung

Neu gilt, dass Plattformbetreiber (z. B. bei Online-Marktplätzen oder Vermittlern wie JustEat / Uber Eats) als Leistungserbringer auftreten. Vereinfacht kann man die Plattformbesteuerung wie folgt erklären:

  • Bisher (bis 31.12.2024): Wenn dein Restaurant über JustEat Essen verkauft hat, war dein Restaurant bzw. dein Buchhalter für die MWST verantwortlich und hat diese deklariert.

  • Neu (ab 01.01.2025): JustEat gilt neu als Leistungserbringerin und muss die MWST abführen. Dein Restaurant stellt also faktisch nur noch eine Steuerfreie Rechnung an JustEat aus.

JustEat hat dazu auch einen umfassenden Beitrag erfasst: Link zum Beitrag. Wichtig: Wenn dein Unternehmen weiterhin direkt eine Rechnung an den Endkunden ausstellt, muss darauf vermerkt sein, dass die MWST bereits über die Plattform (z. B. JustEat) abgeführt wird. Du darfst nicht mehr zusätzlich die MWST verlangen.

Pflicht zur Online-Abrechnung

Ab dem 1. Januar 2025 sind alle MWST-pflichtigen Unternehmen verpflichtet, ihre MWST-Abrechnung elektronisch über das ePortal der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) einzureichen. Die Papierabrechnung entfällt komplett. Stelle sicher, dass du oder dein Treuhänder Zugang zum ePortal hat und dich mit der Online-Abrechnung vertraut machst.


Fazit: Bleib auf dem Laufenden und nutze professionelle Unterstützung

Neben den hier vorgestellten Neuerungen gibt es noch weitere Anpassungen, die für bestimmte Spezialfälle relevant sein können. Falls du unsicher bist, was die Änderungen für dein Unternehmen bedeuten oder wie du dich darauf vorbereiten kannst, stehen wir dir gerne als Treuhänder zur Seite. Melde dich bei uns für einen unverbindlichen Beratungstermin - wir unterstützen dich gerne!

38 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Comments


bottom of page